Gerichtsverhandlungen gegen Maikäfer


Im Altertum war man gegen Insektenplagen machtlos. Aus diesem Grunde bemühte man Gerichte, um die Schädlinge loszuwerden. So wurden z.B. 1320 die Maikäfer vor Gericht gestellt und dazu verurteilt, daß sie innerhalb von 3 Tagen ein mit Tafeln bezeichnetes Feld zu verlassen hätten und bei Zuwiderhandlung als vogelfrei betrachtet und ausgerottet werden würden. Solche Gerichtsverhandlungen hat es auch gegen Mäuse gegeben.


Bestimmungsübungen an Insekten

Last modified: 21.02.02